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funktionsgebundene_taetigkeiten:ausbildungsleiter:anerkennungsverfahren [2025/09/18 09:44] – angelegt Ihno Fißerfunktionsgebundene_taetigkeiten:ausbildungsleiter:anerkennungsverfahren [2025/09/18 11:56] (aktuell) – [Truppausbildung] Ihno Fißer
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 ====== Anerkennungsverfahren ====== ====== Anerkennungsverfahren ======
  
-In dem Einführungserlass zur FwDV2 zum 01.01.2024 ist u.a. das Anerkennungsverfahren der hauptberuflichen Ausbildung in der Freiweilligen Feuerwehr beschrieben+In dem Einführungserlass zur FwDV2 zum 01.01.2024 ist u.a. das Anerkennungsverfahren der hauptberuflichen Ausbildung in der Freiweilligen Feuerwehr beschrieben.
  
 ===== Truppausbildung ===== ===== Truppausbildung =====
- 
 ==== Truppmitglied ==== ==== Truppmitglied ====
  
-  +Hat ein neues Mitglied oder ein Mitglied einer BF/WF in einer anderen Organisation (ggf. außerhalb Niedersachsens) die Ausbildung zum Truppmitglied nach FwDV 2 (oder vergleichbar) erfolgreich absolviert, kann der Ausbildungsverantwortliche die Nachweise prüfen oder durch die entsprechende amtliche Stelle prüfen lassen und bei entsprechender Info, wie beispielhaft dargestellt, bei dem Mitglied hinterlegen: 
 + 
 +  TM-2 in einem anderen Bundesland nach dem 01.01.2024 
 +  * B1-Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr nach dem 01.01.2024 
 + 
 +{{ :funktionsgebundene_taetigkeiten:ausbildungsleiter:to_personal_b1-qs2.png?600 |}} 
  
 ==== Truppführer ==== ==== Truppführer ====
  
-  * +  * TF in einem anderen Bundesland nach dem 01.01.2024 
 +  * B2-Ausbildung (Truppführer BF) bei einer Berufsfeuerwehr nach dem 01.01.2024 
 + 
 +{{ :funktionsgebundene_taetigkeiten:ausbildungsleiter:to_personal_b2-qs3.png?600 |}} 
  
 {{tag>ausbildung anerkennung tm1 tm2 tf b1 b2}} {{tag>ausbildung anerkennung tm1 tm2 tf b1 b2}}