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Grundlagen
Auf dieser Seite werden grundlegende Informationen zu übergeordneten Einheiten dargestellt
Ausgangslage
- Das NBrandSchG sieht in §3 vor, dass die Landkreise Kreisfeuerwehrbereitschaften aufstellen.
- Darüber hinaus können die Landkreise Kreiseinheiten für besondere Aufgaben (z.B. Gefahrgut, ELW 2) bilden.
- Entsprechend können auch Gemeinden/Städte eigene sogenannte „Gemeindeeinheiten“ (z.B. Verpflegung, ELW) bilden.
- Nicht nutzbar für gemeinsame Jugend- und Kinderfeuerwehren (NBrandSchG)!
- Gleiches ist auch auf Landesebene vorgesehen (z.B. CFFT-Einheiten, Schiffsbrandbekämpfung)
- Diese Einheiten (Kreisbereitschaften, Kreiseinheiten, Gemeindeeinheiten etc.) werden in FeuerON als übergeordnete Einheiten - kurz üE - bezeichnet.
- Vorteil: Einheitsführer sehen nur das ihnen zugeordnete Personal bzw. die er „üE“ zugeordneten Fahrzeuge.
Wann ist eine Einheit eine "üE"
- Sie setzt sich aus Mitgliedern mehrerer Einheiten (Ortsfeuerwehren) zusammen und das Personal ist nicht abbildbar über die Checkbox „Für Einsätze der gesamten Stadt/Gemeinde sichtbar“
- Sie ist direkt alarmierbar
- Sie schreibt eigene Berichte (Einsatzbericht und Dienstbuch)
- Sie sollte eine gewisse Stärke haben (Personalstärke/Einsatzkraft)
Auf welcher Ebene ist eine üE sinnvoll?
- Hier das Beispiel Kreisfeuerwehrbereitschaft
- Untergliederung einzelner Züge als eigene üE nicht sinnvoll!
- Einsatzberichte für zusammengesetzte Züge bzw. gesamte KFB nicht möglich. (Hauptbericht/Nebenbericht oder 2 Hauptberichte)
- Dienstbuch für gemeinsame Dienste nicht möglich
- Personalunterstützung zwischen den Zügen schwer
- Auswertung durch Bereitschaftsführer für die gesamte Bereitschaft umständlich
- Hier ist also die Nutzung der Untergliederung mit dem Menüpunkt „Zug/Gruppe“ sinnvoller
Ziele und Einführung "üE" in FeuerON
- Die übergeordneten Einheiten sollen die folgenden Funktionalitäten von FeuerON nutzen können
- Personalverwaltung
- Fahrzeugverwaltung (für Berichte)
- Dienstbuch
- Einsatzberichte
- Die Einführung erfolgt schrittweise!
# Testphasen in ausgewählten Landkreisen und auf Landesebene in Stufen (2021-2022)
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